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beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis (I) für den Flugfunkdienst (BZF I)

 

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird ein von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt. 

Inhaber des  BZF I sind berechtigt den Flugfunkverkehr bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher und/ oder englischer Sprache abzuwickeln.

Zum Erwerb des Sprechfunkzeugnisses  BZF I  muss der Bewerber das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Ausbildung zum Erwerb des BZF I kann jedoch vorher begonnen werden.

Die Ausbildung zum Erwerb dieses Flugfunkzeugnisses erstreckt sich auf ca. 30 Stunden und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bei bereits bestehendem Besitz eines BZF II, wird in der Regel lediglich eine Zusatzprüfung zum Erwerb des BZF I gefordert. 

Seminargebühren: € 170 incl. aller Seminarunterlagen / für BZF II Inhaber: € 130

Die Prüfungsgebühren sind in den Seminargebühren nicht enthalten und werden gesondert von der zuständigen Prüfungsbehörde erhoben.

 

Theorie:

Postbestimmungen

Luftraumgliederung

Flugsicherungsdienste

Luftverkehrsordnung

Funknavigation

Meldungsarten und Abwicklung des Sprechfunks

Praxis:

Sprechfunkübungen in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugbetrieb

 

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